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Webdesign für Ärzte – Was ist zu beachten?

Veröffentlicht in Empfehlungen & Tipps am 11. Juni 2011

Praxis- oder Ärzte-Webseiten unterliegen speziellen gesetzlichen Bedingungen. Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag einige Informationen darüber geben, was es bei Webseiten für Heilberufe zu beachten gilt.

Eine Praxis-Webseite ist kein Prestigeobjekt, sondern inzwischen vielmehr die effektive Online-Ergänzung der alltäglichen Praxis-Tätigkeit.

Unter anderem bietet eine Praxis-Webseite

  • 24 Stunden Erreichbarkeit
  • Entlastung der Praxis-Mitarbeiter
  • Informationsleistungen für die Patienten

 

Ärzte müssen jedoch ein Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben beachten, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

 

Gesetzliche Vorgaben für Ärzte-Homepages:

Eine Praxiswebseite bzw. eine Ärzte-Homepage unterliegt besonderen gesetzlichen Bedingungen. Inhalte, Fotos und Gestaltung der Arzt-Homepage müssen den Richtlinien von Teledienstgesetz, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Berufsordnung für Ärzte entsprechen.

Des Weiteren muss das Impressum ohne Probleme zu finden sein und Name, Anschrift, sowie E-Mail Adresse des niedergelassenen Arztes, bzw. der niedergelassenen Ärztin enthalten. Falls davon abweichend, zusätzlich den Namen der für die Internetseiten verantwortlichen Person.

 

Zusätzliche Angaben im Impressum bei Heilberufen:

  • Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesärztekammer).
  • Staat, in dem die gesetzliche Berufsbezeichnung Arzt bzw. Ärztin erworben wurde.
  • Hinweis auf die Berufsordnung und Informationen darüber, wo Besucher die Berufsordnung einsehen können.

Unvollständige Angaben können mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro belegt werden!

Empfehlenswert ist außerdem ein Disclaimer oder Haftungsausschluss für Links zu fremden Seiten. Der Disclaimer ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sollte auf keiner .de-Domain fehlen. Im Link-Disclaimer sollte z. B. ein Hinweis zu finden sein, dass man sich ausdrücklich von allen verlinkten Inhalten distanziert.

 

Was es im Detail zu beachten gibt:

Die Praxis-Webseite sollte neben den gesetzlichen Pflichtangaben die folgende organisatorische und informative Hinweise enthalten:

  • Informationen über Sprechstundenzeiten.
  • Erreichbarkeit des ärztlichen Notdiensts außerhalb der Sprechzeiten.
  • Vertretung während der Urlaubszeit
  • Das Leistungsspektrum der Praxis, einschließlich der individuellen Gesundheitsleistungen.
  • Eine stets aktualisierte Linkliste zu seriösen, medizinischen Informationen und Gesundheitstipps.
  • Ausführliche medizinische Informationen und Gesundheitstipps zu bestimmten Leistungsbereichen.
  • Anfahrtsweg mit Kartenausschnitt (Google Maps)
  • Überblick der Praxis-Räumlichkeiten.
  • Den optimalen Eindruck erzeugen Sie mit einer virtuellen Tour durch die Praxisräume.

 

Mit diesen Online-Angeboten entlasten Sie Ihr Praxisteam:

  • Terminreservierungen per E-Mail.
  • Praxis-Newsletter für Ihre Patienten (z.B. für Vorsorge-Hinweise, Grippe-Impfungen, …).
  • Rezept-Vorbestellung für Folge-Rezepte.

 

Besondere Bestimmungen gelten bei Fotos und Bildern auf Ärzteseiten:

Fotos von der Arztpraxis, dem Personal und medizinischen Geräten müssen dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Berufsordnung für Ärzte entsprechen.

 

Erlaubte Fotos:

  • Praxisteams dürfen sich in Berufskleidung präsentieren
    Die bildliche Darstellung von Angehörigen der Heilberufe und medizinischen Fachberufen in Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit ist laut Berufsordnung, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Heilmittelwerbegesetz grundsätzlich zulässig.
  • Informative Bilder
    Medizinische Darstellungen, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang zu angebotenen Leistungen oder Produkten stehen.

 

Platzierung der Fotos:

Fotos müssen deutlich von der Darstellung des Leistungsangebots und der Behandlungsmethoden getrennt sein.

 

Nicht erlaubte Fotos:

Sobald es auf der Seite um die Bewerbung eines konkreten medizinischen Verfahrens oder einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme im Sinne einer Absatzwerbung geht, ist ein Arztkittel auf einem Foto laut Heilmittelwerbegesetz nicht erlaubt.

Es darf nicht mit der bildlichen Darstellung von Angehörigen der Heilberufe und medizinischen Fachberufe in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit geworben werden. Juristisch angreifbar sind außerdem Abbildungen mit dem Patienten in Behandlung.

Arzt, Ärztin und Praxispersonal dürfen bei Aufnahmen keine medizinischen Instrumente wie Stethoskope tragen. Streng untersagt sind „Vorher-Nachher-Fotos“ von Behandlungen oder Operations-Fotos mit dem Arzt der die Webseite betreibt, sowie plakative Werbefotos.

 

Abbildungsrechte bei Personenaufnahmen:

Bei Aufnahmen muss von allen abgebildeten Personen eine unterzeichnete Einverständniserklärung abgegeben werden.

 

Ich berate Sie gerne, wie Sie Ihre Homepage effektiv und praxisnah in den Praxisalltag einbinden und welche Möglichkeiten Ihnen damit offenstehen.