Die Problematik des ärztlichen Werberechts hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. So ist es nun dem Arzt bzw. den Ärzten nach den Berufsordnungen der Landesärztekammern gestattet, mit berufsbezogene und sachliche Informationen die Patienten mit einer Praxiswebseite auf sich aufmerksam zu machen. Eine eigene Praxiswebseite bzw. Image-Homepage zählt für Ärzte inzwischen zu einer der [...]
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Sep
14